I. EIGENE LEISTUNGEN
1. Leistungsangebot und Leistungsinhalt
2. Anmeldung und Abschluß des Vertrages
3. Buchungs- und Reservierungsunterlagen
4. Preise und Zahlungsbedingungen
5. Rücktritt des Reisenden/Umbuchung
6. Hausordnung des Campingplatzes, Kündigungsrecht von Ecamp 7. Leistungsänderungen
8. Gewährleistung
9. Haftung
10. Verjährung
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- sowie Gesundheitsvorschriften
II. SONSTIGE LEISTUNGEN
12. Reiserücktrittkostenversicherung/Familienschutzbrief
13. Vermittelte Leistungen
14. Allgemeines
I. EIGENE LEISTUNGEN
1. LEISTUNGSANGEBOT UND LEISTUNGSINHALT
Wir, die Ecamp GmbH, (im Folgenden:„Ecamp"), bieten Ihnen als Vertragspartner und Reisenden (im Folgenden: „Reisender"),
eine Unterkunft in Form von Mobilheimen, Chalets, Bungalows und Appartments auf Campingplätzen in verschiedenen Ländern Europas. Der Leistungsinhalt ergibt sich aus den gültigen Katalogen, bestehend aus der Leistungsbeschreibung sowie der gültigen Preisliste. Die Leistungsbeschreibung trägt den Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes Rechnung.
An- und Abreise sind eigene Angelegenheiten des Reisenden, sofern Ecamp nicht die An- und Abreise mit der Unterkunft als Pauschalreise anbietet.
Ecamp nimmt generell nur Buchungen für mindestens sieben aufeinander folgende Übernachtungen an. Ausnahmen von dieser Regel können für Buchungen in der Vor- und Nachsaison telefonisch angefragt werden. Ausserdem nimmt Ecamp grundsätzlich Buchungen von Gruppen (über 4 Erw.) und Sportvereinen nicht an.
2. ANMELDUNG UND ABSCHLUSS DES VERTRAGES
Mit der Buchungsanmeldung bittet der Reisende Ecamp um Abgabe eines Angebots. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch vorgenommen werden. Ecamp schickt dem Reisenden dann umgehend eine Reservierungsbestätigung/Rechnung zu, die als verbindliches Angebot zu verstehen ist. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reisenden zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form und kann auch stillschweigend dadurch erfolgen, dass der Reisende die in der Reservierungsbestätigung vorgesehene Anzahlung leistet.
Der Reisende ist Vertragspartner für Buchungen durch ihn, die dritte Personen betreffen, sofern er nicht im Namen und in Vollmacht Dritter auftritt.
3. BUCHUNGS- UND RESERVIERUNGSUNTERLAGEN
Mit der Reservierungsbestätigung/Rechnung erhält der Reisende Angaben über
a) Buchungsnummer
b) Datum des Eingangs der Buchung bei Ecamp
c) Reiseziel/Campingplatz
d) An- und Abreisetag sowie Aufenthaltsdauer je Campingplatz
e) Preis für gebuchte Unterkunft
f) vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden
g) vom Reisenden angemeldete Personenzahl je Caravan
h) einen Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB
4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sämtliche im Katalog von Ecamp genannten Preise gelten für die ausgewiesene Gültigkeitsdauer des Katalogprogramms sowie seiner gültigen Preisliste.
Mit der Reservierungsbestätigung/Rechnung erhält der Reisende den Sicherungsschein und die Aufforderung, innerhalb von zwei Wochen eine Anzahlung von 10% des Reisepreises zu zahlen (maximal 250,- €). Wird die Anzahlung nach Abschluss des Reisevertrages nicht fristgemäss bezahlt, ist Ecamp berechtigt, nach ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist für die Zahlung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit den Stornierungskosten, wie sie in Nr. 5 der Bedingungen beschrieben sind, zu belasten. Die Restzahlung ist in jedem Fall 40 Tage vor Ankunft am gebuchten Campingplatz und vor Übernahme der Unterkunft zahlbar und fällig. Bucht der Reisende die Reise später als 40 Tage vor Reisebeginn, so ist der gesamte Reisepreis nach der Buchung fällig, Der Buchende kann die Unterkunft nur gegen Nachweis der vollen Bezahlung beziehen. Aus organisatorischen Gründen im Interesse des Reisenden müssen Restzahlungen spätestens am 40. Tag vor Reiseantritt bei Ecamp eingegangen sein. Bitte bedenken Sie, dass Überweisungen bis zu 10 Tage dauern können. Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden nach Wahl unverzüglich nach Eingang der Restzahlung zugesandt oder gegen Zahlung im Büro von Ecamp in Hamburg ausgehändigt.
5. RÜCKTRITT DES REISENDEN/UMBUCHUNG
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Entscheidend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Ecamp.
Bei Rücktritt kann Ecamp eine pauschale Entschädigung in folgender Höhe verlangen:
a) bis zum 43.Tag vor der Ankunft 10% des Reisepreises
b) ab dem 42. Tag vor der Ankunft 50% des Reisepreises
c) ab dem 28. Tag vor der Ankunft 75% des Reisepreises
d) ab dem 3. Tag vor der Ankunft 90% des Reisepreises
Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass in dem Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von Ecamp in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. Andererseits ist Ecamp auch seinerseits berechtigt, an Stelle der vorgenannten Vomhundertsätze, eine nach §651i Absatz 2 Satz 2 und 3 berechnete höhere Entschädigung zu verlangen.
Umbuchungen einer gebuchten Reise sind nicht möglich. Dem Reisenden steht es allerdings frei, vom Reisevertrag nach den vorstehenden Regelungen jederzeit zurückzutreten. Sollte sich für den Reisenden die Notwendigkeit einer Änderung oder Umbuchung ergeben, ist Ecamp bei Verfügbarkeit freier Kapazitäten gern bereit über individuell abweichende Vereinbarungen zu sprechen. Für Einzelheiten sollte sich der Reisende direkt an Ecamp wenden.
6. HAUSORDNUNG DES CAMPINGPLATZES, KÜNDIGUNGSRECHT VON EASYCAMP
Campingplatznutzer sind gehalten, die ausgehängten und allen zugängliche Hausordnung des Campingplatzes zu beachten. Ecamp kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung die Ferienreise nachhaltig stört oder sich so sehr vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages, insbesondere auch im Interesse der anderen Mitbenutzer der Campinganlage, gerechtfertigt ist. Dieses Kündigungsrecht besteht nach einer entsprechenden Abmahnung auch dann, wenn die Störung von einer mitreisenden Person ausgeht, für die der Reisende den Vertrag im eigenen Namen geschlossen hat.
Bei einer fristlosen Kündigung behält Ecamp den Anspruch auf den Reisepreis, wird zu Gunsten des Reisenden aber ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die Ecamp aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschliesslich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Ecamp behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären. Ausserdem kann Ecamp nach Vertragsabschluss Änderungen einzelner Reiseleistungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vornehmen, die notwendig werden und die von Ecamp nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Solche Änderungen führen nicht zu Gewährleistungerechten des Reisenden, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den wesentlichen Leistungsinhalt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Ecamp hat insbesondere das Recht, eine gleichwertige Ersatzleistung auf einem Campingplatz zu stellen. Ecamp wird den Reisenden über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
Sollte Ecamp wesentliche Reiseleistungen der Gestalt ändern, die der Reisende nicht zu akzeptieren bereit ist und sich hieraus ein Reisemangel ergeben sollte, so gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und die Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. hierzu auch Ziffer 8 und 9 dieser AGB).
8. GEWÄHRLEISTUNG
Für eventuelle Gewährleistungsansprüche des Reisenden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dabei hat der Reisende folgendes zu beachten:
Der Reisende hat auftretenden Mängel unverzüglich dem in den Reiseunterlagen genannten Verantwortlichen vor Ort oder der Ecamp Zentrale in Hamburg unter der Telefonnummer: +49 1805 18 28 18 anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Ecamp innerhalb einer vom Reisenden bestimmten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§651e BGB) den Vertrag kündigen. Die Festlegung einer Frist ist nicht notwendig, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Ecamp verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Eventuelle Gewährleistungsansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Ecamp GmbH, Seestrasse 42, CH-8802 Kilchberg-Zürich anzuzeigen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
9. HAFTUNG
Ecamp haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf das dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Ecamp-Mitarbeitern verursacht wurde oder soweit Ecamp für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle gegen Ecamp gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Ecamp bei Sachschäden bis 4.000,00 €. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
10. VERJÄHRUNG
Ansprüche des Reisenden nach den §§651c bis 651f. BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Für die Berechnung von Verjährungsbeginn, Hemmung und Neubeginn gelten die gesetzlichen Regelungen.
11. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- SOWIE GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Für Deutsche ist für die im Prospekt angebotenen Länder ein für die gesamte Reisezeit gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Für Kroatien muss dieser noch mindestens drei Monate gültig sein. Kinder brauchen einen gültigen Kinderausweis oder einen Kindereintrag im Reisepass der Eltern. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist für die Einhaltung aller zur Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch Ecamp bedingt sind.
II. SONSTIGE LEISTUNGEN
12. REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG/FAMILIENSCHUTZBRIEF
Wir empfehlen Ihnen dringend, eine Reiserücktrittskostenversicherung mit der Buchung abzuschliessen. Sie können auch einen Familienschutzbrief abschliessen, der neben einer Reiserücktrittskostenversicherung auch Versicherungsschutz bei Autopannen, Verlust, Krankheit oder Notfällen bietet. Der Familienschutzbrief PLUS bietet zudem noch eine Auslandskrankenversicherung. Wir schliessen die Reiserücktrittskostenversicherung oder den Familienschutzbrief gern für Sie bei: Alte Leipziger Versicherungs AG 61440 Oberursel.
Die allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung (ABRV) erhalten Sie zusammen mit der Reservierungsbestätigung/ Rechnung.
In den Reisepreisen ist die Reiserücktrittskostenversicherung bzw. der Familienschutzbrief nicht enthalten. Die Prämie beträgt 4% des Reisepreises für die Reiserücktrittsversicherung, 6% des Reisepreises für den Familienschutzbrief oder 8% für den Familienschutzbrief inklusive Auslandskrankenversicherung und wird zusammen mit der Anzahlung fällig. Wie gesetzlich vorgeschrieben, kommt der Versicherungsvertrag und damit der Versicherungsschutz erst mit Eingang der Zahlung der Erstprämie bei Ecamp zustande. Diese Prämie werden wir für Sie nach Erhalt an das Versicherungsunternehmen entrichten. Im Versicherungsfall sind Sie verpflichtet, unverzüglich die Versicherung zu benachrichtigen. Die Ersatzansprüche sind von Ihnen direkt bei der Versicherung geltend zu machen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Prämie für die Reiserücktrittskostenversicherung bzw. den Familienschutzbrief bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen unberührt bleibt und auch bei Rücktritt und/oder Kündigung nicht erstattet werden kann.
13. VERMITTELTE LEISTUNGEN
Ecamp bietet dem Reisenden ausserdem an, Bahnfahrten, Flüge, Fähren, Mietwagen oder Unterkünfte in Hotels und dergleichen zu vermitteln. Ecamp wird in der Reisebeschreibung, der Reisebestätigung und den Reiseunterlagen deutlich darauf hinweisen, falls Ecamp solche Leistungen nicht als Reiseveranstalter, sondern als Vermittler anbietet. Für über Ecamp gebuchte Bahnfahrten, Flüge, Fähren, Mietwagen gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners, für Hotels die Mietbedingungen des jeweiligen Hotels. Die Bestätigung für die von Ecamp vermittelten Fremdleistungen erhält der Reisende grundsätzlich mit der Reisebestätigung. Ecamp behält sich allerdings vor, Reservierungen für Fremdleistungen getrennt zu bestätigen.
Die von Ecamp vermittelten Leistungen werden separat auf der Rechnung ausgewiesen. Es gelten die unter Ziffer I.4. genannten Zahlungsbedingungen.
Für die nicht vertragsgerechte Erbringung der vermittelten Leistungen haftet nur der jeweilige Leistungserbringer.
14. ALLGEMEINES
Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
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